Willkommen auf der Website des Windpark Tautschbuch
Auf Flächen der Gemeinde Zwiefalten und der Nachhaltigen Stadt Riedlingen plant die Windenergie Tautschbuch GmbH, in der sich die FairEnergie, das St. Josefgut und die EnBW für das gemeinsame Vorhaben zusammen geschlossen haben, einen Windpark mit fünf Anlagen. Der Windpark kann im Jahr nachhaltigen Strom für rund 15.000 Haushalte produzieren.Projektdetails
Vier der fünf geplanten Anlagen liegen auf Gemarkung der Stadt Riedlingen, eine Anlage auf Gemarkung von Zwiefalten.
Das Areal befindet sich insgesamt südlich von Mörsingen und nördlich von Pflummern bzw. Grüningen. Es liegt östlich der K 7547.
Die Riedlinger Flächen, ehemals Standort des Munitionsdepots, gehören der Stadt und über ForstBW dem Land Baden-Württemberg.
Die Zwiefalter Anlage wird auch auf Gemeindegrund stehen. Bis auf den Standort der Zwiefalter Anlage werden alle Flächen forstwirtschaftlich genutzt.
Das Areal auf Riedlinger Gemarkung ist im Regionalplan der Region Donau-Iller als Vorranggebiet ausgewiesen. Die Planungen für die Anlage auf Gemarkung von Zwiefalten basieren auf § 35 BauGB.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet.
Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen,
hat die Windenergie Tautschbuch GmbH von Juni 2016 bis Juni 2017 Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durchgeführt. Nach Abschluss der Windmessung sind die
Messdaten von einem externen Fachgutachter ausgewertet worden. Die Messungen haben eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s auf der Nabenhöhe
von 166 m ergeben. Der erwartete Windenergieertrag der fünf geplanten WEA vom Typ Vestas V162 liegt bei rund 57 Mio. KWh, was dem Jahresverbrauch von 15.000 Haushalten entspricht.
Anlagenanzahl & Anlagentyp
Die Planungen sahen fünf Anlagen des Typs Senvion 3.6 M mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 140 Metern vor. Durch die Insolvenz von Senvion wurde eine Umplanung notwendig.
Die Planung des Windparks wird jetzt mit einer VESTAS V162 mit neuester Technologie fortgesetzt, die einen größeren Rotordurchmesser hat, so dass die Stromerzeugung der Anlagen noch effektiver ist und damit das Windangebot
noch besser ausgenutzt werden kann.
Die Anlage hat einen Nabenhöhe von 166 m und einen Rotordurchmesser von 162 m. Es wird erwartet, dass der Windpark einen Mehrertrag von rund 6 Millionen Kilowattstunden pro Jahr liefert gegenüber der Planung mit der Senvion-Anlage. Durch die geringfügig höhere Nabenhöhe wird von einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s ausgegangen.
Belange von Mensch und Natur
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, haben wir mit dem Landratsamt Biberach, dem Landratsamt Reutlingen, den Fachbehörden und den Kommunen Riedlingen und Zwiefalten abgestimmt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.
Artenschutz
Die umfangreichen Erhebungen zum Artenschutz wurden in den Jahren 2016 bis 2019 von Fachgutachtern durchgeführt. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsantrags und beinhalten u.a. folgende Erkenntnisse über die Flora und Fauna:
- Auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot im Tautschbuch wurden Vorkommen des Rotmilans und des Wespenbussards festgestellt. Um Konflikte zwischen dem Betrieb des Windparks und dem Vorkommen der beiden Greifvogelarten zu vermeiden, wird die Windkraft Tautschbuch umfangreiche Maßnahmen ergreifen, die dem Schutzstatus dieser Arten gerecht werden.
- Das Vorkommen von Fledermäusen ist in allen baden-württembergischen Waldgebieten zu erwarten und auch im Tautschbuch konnten mehrere Fledermausarten nachgewiesen werden. Um festzustellen, ob es während des Windparkbetriebs zu Konflikten kommt, ist in den ersten Betriebsjahren ein Gondelmonitoring vorgesehen, d.h. die Anzahl der Fledermäuse auf Rotorhöhe wird erfasst. Selbstverständlich gelten für den Zeitraum dieser betriebsbegleitenden Erhebungen die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebenen Abschaltbedingungen.
Ergänzende Erhebungen
Von Anfang bis Mitte 2023 werden noch einmal ergänzende Untersuchungen durchgeführt, um die neuesten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigen zu können.
Untersuchungen zum Schall
Für Windenergieanlagen, wie auch für andere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigende Anlagen gelten die Schallimmissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Beispielsweise darf die Schallimmission an einem relevanten Immissionsort, in reinen Wohngebieten 35 dB (A) in der Nacht nicht überschreiten. Außerdem gelten folgende Richtwerte:
- Allgemeines Wohngebiet 40 dB (A)
- Mischgebiet 45 dB (A)
- Gewerbegebiet 50 dB (A)
- Industriegebiet 70 dB (A)
Untersuchungen zum Schattenwurf
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung einen bewegten Schatten, den so genannten periodischen Schattenwurf, der im Gegensatz zum statischen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist. Damit unterliegt der Schattenwurf wie auch die Schallemissionen ebenfalls den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Für den Schattenwurf gelten daher folgende Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen.
Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt.
Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von geplanten Windenergieanlagen verhält, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch maximal mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch maximal möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. 8 Stunden tatsächlichem Schattenwurf. Daher ist in den nachfolgenden Karten die 30-Stunden-Grenze eingezeichnet, die den Bereich markiert, in dem Überschreitungen der Grenzwerte zu erwarten sind.
Die Prognose dient letztlich übrigens nur dazu, festzustellen, ob es Überschreitungen an den relevanten Immissionsorten gibt. Sollte dies der Fall sein, muss eine Abschaltautomatik in die Windkraftanlagen eingebaut werden. Sie stellt zuverlässig sicher, dass die 8 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag auf jeden Fall eingehalten werden.
Beim Windpark Tautschbuch werden die Grenzwerte für Schattenwurf auf dem Betriebsgelände des Teutschhof überschritten, weshalb eine Abschaltautomatik an den Windenergieanlagen installiert werden muss. Die umliegenden Siedlungsbereiche sind aufgrund der großen Abstände zu den Windenergieanlagen und aufgrund der Lage im Norden und Süden des Windparks dagegen nicht von unzulässigem Schattenwurf betroffen.
Netzanbindung
Für den Anschluss ans Netz der insgesamt 28 MW Leistung ist das Umspannwerk in Riedlingen vorgesehen. Dort wird der Strom ins Hochspannungsnetz der Netze BW eingespeist.
Bürgerbeteiligung
Ein wichtiges Ziel beim Bau des Windparks Tautschbuch ist es, dass sich Bürgerinnen und Bürger am Windpark beteiligen können. So ist zum Beispiel der Einstieg der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) Riedlingen an der Windenergie Tautschbuch GmbH denkbar. Erste Gespräche sind mit der BEG schon geführt worden. Die BEG hat ihre Bereitschaft zur Beteiligung signalisiert, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Diese werden im Lauf des weiteren Planungsprozesses ermittelt. Im Falle der Beteiligung der BEG stellt die Windenergie Tautschbuch GmbH Anteile zur Verfügung. Wir informieren Sie weiter über die Umsetzung der Bürgerbeteiligung am Windpark Tautschbuch.
Projekttagebuch
In 2022 und 2023 hat es einige gesetzliche Neuregelungen gegeben, die auch Auswirkungen auf die Planung des Windparks Tautschbuch genommen haben.
Die Bundesregierung hat Mitte 2022 eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, das nun im Bereich der Vogelarten neue Bewertungsmethoden für Windparks aufweist. Um diesen Anpassungen Rechnung zu tragen wurden Anfang 2023 erneut Erfassungen durch die von uns beauftragten Gutachter durchgeführt. Diese sind voraussichtlich Mitte 2023 abgeschlossen.
Im März 2023 hat die Bundesregierung die EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Windkraft und Netzausbaus in deutsches Recht überführt. Im Windflächenbedarfsgesetz sind nun Regelungen enthalten, die auch im Genehmigungsverfahren für den Windpark Tautschbuch Anwendung finden.
Bis Sommer 2023 ist die Aktualisierung der Antragsunterlagen mit der Anpassung auf die genannten Gesetzesänderungen abgeschlossen, so dass im Verlauf der nächsten Monate eine Entscheidung über die Genehmigung des Windparks erfolgen kann.
Die wichtigsten Meilensteine zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Ausschreibung der Flächenvergabe durch Forst BW | Dezember 2015 |
Zuschlag Windenergie Tautschbuch GmbH | Mai 2016 |
Unterzeichnung Pachtvertrag mit Forst BW | November 2016 |
Unterzeichnung Pachtvertrag Zwiefalten | April 2017 |
Ökologische Gutachten | Beginn der Erfassungen im Oktober 2016 danach immer wieder ergänzt |
Antragstellung beim Landratsamt Biberach (4 WEA, Stadt Riedlingen) | Dezember 2020 |
Antragstellung beim Landratsamt Reutlingen (1 WEA, Gemeinde Zwiefalten) | November 2022 |
Erhalt der Genehmigungen voraussichtlich | Ende 2023/Anfang 2024 |
Baubeginn voraussichtlich | Herbst 2024 |
Inbetriebnahme des Windparks voraussichtlich | Frühjahr 2026 |
Projektpartner
Die Windenergie Tautschbuch GmbH ist im Juni 2017 gegründet worden, um den Windpark Tautschbuch zu planen, bauen und finanzieren. Die GmbH besteht aus folgenden Partnern:
Seit über 150 Jahren versorgen wir die Menschen mit Energie. Zuerst als Gaswerk, später mit dem Aufbau der Stromversorgung, dann als Stadtwerke mit eigenen Wasserkraftwerken und seit dem Jahr 2000 als FairEnergie. „Fair“ ist nicht nur Teil unseres Firmennamens, „Fair“ ist bei uns Unternehmensphilosophie. Bis heute sind wir uns unserer Verantwortung für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz stets bewusst. Deshalb gilt unser besonderes Engagement dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die FairEnergie beteiligt sich aber auch aktiv an diversen Forschungsprojekten für innovative Techniken und alternative Methoden der Energiegewinnung. Wir wollen es aber nicht dabei belassen und engagieren uns nachhaltig für die Menschen in Reutlingen und der Region, für alle Kunden und für unsere Energiepartner.
Johannes Traub, selbständiger Landwirtschaftsmeister aus Zwiefalten Mörsingen, Anbieter lokal erzeugter landwirtschaftlicher Produkte und regenerativer Energiewirt.
Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 20.000 Mitarbeitern versorgen wir rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen. Die EnBW errichtet und betreibt Windkraftanlagen und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ihr Windportfolio an Land (Onshore) auf insgesamt 1000 Megawatt installierte Leistung in Deutschland auszubauen. In diesem Bereich sind heute bereits rund 200 Anlagen mit zusammen 370 Megawatt installierter Leistung in Betrieb.
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